Seit dem 1. Juli 2026 kann die Liposuktion bei Lipödem unabhängig vom Erkrankungsstadium als Kassenleistung abgerechnet werden, wenn die festgelegten Voraussetzungen erfüllt sind. Der Visite-Beitrag erklärt, was die neue Regelung für Betroffene bedeutet, welche Voraussetzungen für eine Kostenübernahme gelten und warum damit auch Frauen in früheren Stadien einen besseren Zugang zur operativen Behandlung erhalten. Zugleich macht der Beitrag deutlich, welchen Stellenwert die neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse für die Versorgung von Menschen mit Lipödem haben.

