Deutsch – belgische – Vernetzung

Die LipödemGesellschaft ist nicht nur in Deutschland aktiv, sondern sucht auch den Kontakt zunehmen zu den Nachbarländern (im Rahmen unserer Möglichkeiten). Am Freitag werden Stephan Porten und Hendrikje ter Balk den Vize-Ministerpräsident A. Antoniadis, Minister für Gesundheit und Soziales, Raumordnung und Wohnungswesen, Regierung der Deutschsprachigen Gesellschaft. Auch in Belgien fehlt es an einer fundierten Versorgung und wir gehen hier in den Austausch und die Vernetzung. Hr. Antoniadis hat bereits auch in der Vergangenheit das Thema (auch in Deutschland) stetig unterstützt und war 2019 auch auf der Leidthema Lipödem Veranstaltung in Köln.

Mehr Informationen zu Hr. Antoniadis und dem Thema Lipödem finden Sie hier: http://www.antoniadis.be/cms/?p=4795

Und auch hier: http://www.antoniadis.be/cms/?p=4795

Verstärkung im Vorstand!

Auf unserer gestrigen Mitgliederversammlung wurde Dr. Stephan Porten (bekannt aus der Agenda bedarfsgerecht Versorgung) in den Vorstand gewählt. Herr Dr. Porten ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht, langjährige Tätigkeit im Management von Krankenhäusern, Altenpflegeheimen und sozialen Organisationen. Wir freuen uns sehr über den juristischen Zuwachs.

Informationen zur Heilmittel – Richtlinie vom 01.01.2021

Die neue Heimittel – Richtlinie, die seit dem 01.01.2021 in Kraft getreten ist, könnte auch für lipödemerkrankte Frauen, die manuelle Lymphdrainage (= MLD) bekommen, interessant sein:
Das Lipödem gehört zu einer Erkrankung, die einen langfristigen Heilmittelbedarf notwendig macht und auf der Anlage 2 vermerkt ist. Dies bedeutet (vereinfacht dargestellt), dass bei einem Lipödem langfristige MLD verschrieben werden kann.
Der Arzt entscheidet über die Notwendigkeit der Behandlung. Er kann also bei einem Lipödem einen langfristigen Heilmittelbedarf so lange verordnen, wie er notwendig (also medizinisch indiziert) ist. Dies bedeutet, dass euer Arzt pro Quartal (allerdings orientiert sich hier der Arzt nach der Notwendigkeit der Behandlung) bis zu 24 Einheiten für 3 Monate verschreiben kann.
Wichtig ist auch zu wissen, dass dieser Bedarf das ärztliche Praxisbudget (wie leider und fälschlicherweise oft behauptet) nicht (!) belastet.
Patienten müssen jedoch quartalsweise (also alle drei Monate) beim Arzt vorstellig werden. Kommen sie dieser Pflicht nicht nach, kann es sein, dass keine Rezepte mehr verschrieben werden.
Derzeit berichten einige Frauen, dass nicht allen Ärzten diese neue Regelung bekannt sei. Daher empfehlen wir, dass Patienten die neue Heilmittel – Richtlinie mit zum Arzt nehmen!
Diese findet ihr, indem ihr einfach über eine Suchmaschine das Wort „Heilmittel – Richtlinie 2021“ eingebt!
Für die Ärzte ist es auch leichter geworden: Sie haben nun nur noch ein Formular (Formular 13) auszufüllen. Eine Begründung muss dann auch nur noch in der Patientenakte dokumentiert werden.

Hierzu schreibt die Kassenärztliche Vereinigung folgendes:
„Wie bisher gibt es für jede Verordnung Höchstmengen. Diese Höchstmenge je Verordnung dürfen Ärzte nur in Ausnahmefällen überschreiten – etwa bei einem langfristigen Heilmittelbedarf oder bei einem besonderen Verordnungsbedarf, wo der Bedarf für bis zu 12 Wochen bemessen werden darf. Sowohl die orientierende Behandlungsmenge als auch die Höchstmenge je Verordnung finden Ärzte im Heilmittelkatalog – ebenso wie die jeweils empfohlene Therapie-Frequenz“. (vgl. https://www.kbv.de/html/1150_47785.php)

Die rechtlichen Grundlagen dazu findet ihr übrigens u.a. unter §32 Absatz 1a SGB V.

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Quelle/Bildnachweis/weiterführende Informationen:
https://www.g-ba.de/downloads/62-492-2324/HeilM-RL_2020-10-15_iK-2021-01-01.pdf

Petition der LipödemGesellschaft e.V

Wir fordern eine Übergangslösung für alle Stadien (1)

Nach der erheblichen (nicht tragbaren) Prozessverzögerung bei der Schmerzerkrankung Lipödem, die seit Antrag der Patientenvertretung zu
verzeichnen ist und sich in gewisser Weise fortsetzt, fordern wir eine klare anwendbare erweiterte Übergangslösung für alle Frauen (und Stadien), bei denen die Schmerzen die Alltagsfunktionalität so stark beeinflussen, dass Sie Ihren Lebensalltag (Beruf, Kinderversorgung etc.) nicht dauerhaft aufrechterhalten können, bis die Ergebnisse der Erprobungsstudie vorliegen und dann eine dauerhafte Lösung für die Behandlung der Schmerzerkrankung vorhanden ist.

Jede Form weiterer Prozessverzögerung und Boykott der Versorgung ist politisch nicht tragbar.

Begründung

Die Prozessverzögerung (wie gehen in das 7.Jahr) wurde selbst vom Bundesministerium für Gesundheit erheblich kritisiert und damit bestätigt. Da nun auch in der Erprobungsstudie eine erneute Verzögerung und fehlende Transparenz zu verzeichnen sind, gleichzeitig auch finanzielle Aspekte den Verlauf der Erprobungsstudie (die zweifelsohne wichtig ist) derzeit negativ beeinflussen, fordern wir eine praktikable und anwendungsorientierte GKV- Leistung der operativen Therapie als erweiterte Übergangslösung für alle Stadien, die auf Grund ihrer Schmerzen ihren Lebensalltag nicht aufrechterhalten können.

Anstatt den BMI und die Stadieneinteilung hier als (Fehl-)Messinstrument zu verwenden, sollte man sich an den Hüft – zu Taille Quotienten und der Schmerzsymptomatik orientieren. Wenn hier die konservative Therapie versagt, muss eine OP – Indikation möglich sein. Insbesondere, da es sich bei der operativen Therapie zum einen um eine einzige verfügbare kausale Therapie und zum anderen um eine Maßnahme zur Verhinderung einer Verschlimmerung der Erkrankung bis hin zur Schwerbehinderung oder Berufsunfähigkeit handelt.

Hierbei gilt auch zu beachten, dass die operierenden Ärzte sowohl eine finanziell angemessene (!) direkt, und zwar ohne weitere Antragsverfahren (die oft vom Medizinischem Dienst boykottiert werden) bekommen.

Die derzeitige Übergangslösung der Stadium III- betroffenen Frauen muss zusätzlich nachgebessert werden. Wir verweisen auf unser Schreiben vom 27.01.2020 (von Hr. Prof. Dr. Hirsch und Fr. H. ter Balk), was bis zum heutigen Tage ohne Rückmeldung aus dem BMG blieb. Daher unsere klare Forderung zur Verbesserung der Versorgung der chronischen Schmerzerkrankung Lipödem.

Gez. Der Vorstand der LipödemGesellschaft e.V.

(i.A. H. ter Balk)

Link zur Petition

1 Im Bundestag ist diese Petition unter E-119267 – 31. December 2020 zu finden!

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